Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

1. Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich – auch wenn im Einzelfall nicht besonders darauf Bezug genommen wird – ab sofort für alle Leistungen als vereinbart.

2. Abweichende Bedingungen und Vereinbarungen anlässlich Bestellungen und sonstiger Vorfälle sind in soweit ungültig, als sie von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichen, selbst wenn wir Ihnen nicht widersprochen haben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir abweichende Bedingungen und Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen. Die Nichtausführung unserer Rechte, auch während längerer Zeit, berechtigt den Besteller nicht, sich auf Verwirkung oder Verzicht zu berufen.

3. Sollte der Besteller Nichtkaufmann i. S. des HGB sein, so gelten die Bestimmungen des HGB 3 – 1. und 2. Abschnitt, soweit sie nicht durch nachstehende Bedingungen geändert sind, als vereinbart.

4. Die Beziehungen zwischen Besteller und Auftragnehmer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§2 Angebote und Lieferfristen

1. Angebote sind freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch eigene schriftliche Bestätigung verbindlich.

2. Lieferfristen werden nach bestem Ermessen und unter Vorbehalt der Eigenbelieferung angegeben.

3. Wird der vereinbarte Liefertermin von uns überschritten, so hat der Besteller das Recht, schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten.

4. Ein Anspruch des Bestellers auf Schadenersatz wegen Verzug oder Nichterfüllung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.

5. Unverschuldete Ereignisse, durch welche die Lieferung unmöglich oder unzumutbar ist, geben dem Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zur Beseitigung des Hindernisses hinauszuschieben. Diese Umstände sind dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Schon erfolgte Teillieferungen gelten als eigenständiges Geschäft.

6. Auslieferung oder Versand der Ware durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und auf Gefahr des Bestellers. Bei Abholung durch den Besteller gilt die Ware bei Übergabe als angenommen.

7. Umtausch und Rückgabe von Fliesen, Natur- und Betonwerksteinmaterialien sind ausgeschlossen.

§ 3 Muster, Materialbeschaffenheit bei Natur- und Werkstein

1. Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steines. Schwankungen in Struktur und Farbe, Verschiedenartigkeit der Körnung, Flecken, Adern, Schattierungen, Stiche und Naturfehler wie Poren sind natürliche Eigenschaften der Natursteinmaterialien und berechtigen nicht zu Reklamationen. Bunter Marmor darf sachgemäß gekittet und durch Klammern , Schienen und Dübel verstärkt werden.
Materialbeschaffenheit bei keramischen Fliesen und Platten

2. Sortierung – hierunter ist eine gute Handelsware zu verstehen. An die 1. Sortierung können normale Anforderungen hinsichtlich einwandfreier Scherben, Oberfläche und Sauberkeit der Glasur gestellt werden. Glasurrisse sind nicht zu vermeiden, sie gelten daher weder als Qualitäts- noch als Schönheitsfehler. Kleine Mängel, geringe Form- und Farbunterschiede der einzelnen Fliesen und Platten sind zulässig, soweit sie bei sachgemäßer Verlegung das Gesamtbild nicht beeinträchtigen. Ferner sind die durch keramische Fertigung bedingten Unebenheiten und Maßtoleranzen erlaubt.

3. Mindersortierung – Fliesen und Platten mit sofort erkennbaren größeren Mängeln
Lieferung der Güteanforderungen nach DIN 18151 nicht Voraussetzung..
Beanstandungen hinsichtlich der Menge und Beschaffenheit der Ware sind sofort nach Empfang der Lieferung, spätestens jedoch innerhalb 3 Tagen, geltend zu machen. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material werden auf keinen Fall anerkannt. Bei berechtigten Beanstandungen wird nach Wahl des Auftragnehmers Ersatz geliefert oder der Kaufpreis gemindert. Alle weiteren Ansprüche , insbesondere wegen Verlegekosten, ausgefallenen Löhne, entgangenen Gewinns und Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

§ 4 Maßarbeiten und Sonderanfertigungen

Bestellungen nach Plänen, Skizzen und Schablonen müssen alle zur Fertigung benötigten Angaben beinhalten, da der Auftragnehmer ohne diese Angaben keine Haftung für Maßarbeiten übernehmen kann. Maßarbeiten sind vom Umtausch ausgeschlossen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich ab Lager zuzügl. der geltenden gesetzlichen MWSt.

2. Der Rechnungsbetrag wird nach Fertigstellung bzw. mit dem Datum des Liefertages erstellt und ist sofort ohne Abzug von Skonto zahlbar. Skontoabzüge sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Lombardsatzes zzgl. 2 % Zinsen berechnet. Alle Zahlungen sind bar zu erbringen. Zahlungen mit Scheck oder Wechsel gelten erst nach deren Einlösung als erfüllt.

3. Wenn vorstehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder sich die Zahlungsweise eines Abnehmers uns oder anderen Gläubigern gegenüber verschlechtert (Konkurseröffnung oder dgl.) werden unsere Forderungen sofort fällig. Außerdem behalten wir uns in diesem Fall den Anspruch auf Vorauszahlung, auch nach Abschluss des Liefertages, vor. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen, es sei denn, der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch ist von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§ 6 Beanstandungen – Gewährleistungen

1. Beanstandungen hinsichtlich der Mängel, des Gewichtes oder der Beschaffenheit der Ware sind sofort nach Empfang der Lieferung geltend zu machen. Sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, finden Mängelrügen , gleich welcher Art, nur Berücksichtigung, wenn sie innerhalb von 8 tagen schriftlich geltend gemacht werden. Im übrigen gelten für die Gewährleistungsfristen und deren Verjährung die VOB und das BGB in dieser Reihenfolge.

2. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl zunächst Ersatzlieferung oder Nachbesserung anbieten. Schlagen Ersatzlieferung und Nachbesserung zweimal fehl, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages geltend machen.

3. Ein Fehlschlagen in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung unmöglich ist, ernsthaft und endgültig verweigert wird, unzumutbar verzögert wird oder zweimal vergeblich versucht worden ist.

4. Bei Bauleistungen kann der Besteller nach Fehlschlagen der Nachbesserung nur Herabsetzung der Vergütung verlangen.

5. §2 Absatz 4 gilt entsprechend. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die Lieferung unserer Ware erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Bedingungen:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum.

2. Die Kaufpreis- oder Werklohnforderung des Käufers aus dem Weiterverkauf oder der Verarbeitung der gelieferten Waren werden allen Nebenrechten bereits im Voraus an uns abgetreten. Für den Fall, dass die Ware vom Verkäufer oder von Dritten verarbeitet wird, wird schon jetzt vereinbart, dass der Auftragnehmer Hersteller i.S. von § 950 BGB ist.

3. Der Eigentumsvorbehalt nach diesen Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist , solange er nicht im Verzuge ist, zum Weiterverkauf oder zur Verarbeitung der von uns gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb mit der Maßgabe berechtigt, dass der Kaufpreis oder die Werklohnforderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderer Verfügung über die von uns gelieferte Ware ist der Käufer vor erfolgter Zahlung nicht berechtigt, insbesondere darf er keine von uns gelieferte Ware an einen Dritten verpfänden oder sicherheitshalber übereignen.

4. Der Käufer ist zur Einziehung der von uns übergegangenen Forderung aus dem Weiterverkauf oder der Weiterverarbeitung berechtigt und verpflichtet. Unser Gläubigerrecht bleibt von der Einzugsermächtigung des Käufers unberührt. Wir sind berechtigt, die Einzugsermächtigung des Käufers jederzeit zu widerrufen, und die abgetretenen Forderungen selbst geltend zu machen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit – nach unserer Wahl – freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

5. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen auf die in unserem Eigentum stehende Ware unverzüglich mitzuteilen. Er hat auch diese Dritten, die Zugriff auf unsere Waren nehmen, darauf hinzuweisen, dass es sich um unser Eigentum handelt. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Käufer. Wir sind ferner berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware jederzeit beim Käufer an der Stelle, wo sie sich befindet, zu besichtigen und aufgrund des Eigentumvorbehaltes ohne Weiteres wieder in Besitz zu nehmen – und zwar unter Aufrechterhaltung unserer sämtlichen Schadensersatzansprüche.

§ 8 Ausführungsbedingungen

Ausführungen von Fliesen- Naturstein- und Betonwerksteinarbeiten erfolgen unter Zugrundelegung der VOB/DIN 1960 1961 sowie der Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen neuester Fassung, die hiermit von beiden Vertragsparteien anerkannt sind.
ATV DIN 18352 für Fliesen- und Plattenarbeiten
ATV DIN 18332 für Naturwerksteinarbeiten
ATV DIN 18333 für Betonwerksteinarbeiten
Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug von Skonto zahlbar. Falls von keinem der Vertragspartnern eine förmliche Abnahme verlangt wird, gilt die Leistung spätestens 12 Werktage nach Fertigstellung bzw. 6 Werktage nach Beginn der Benutzung als abgenommen.

§ 9 Erfüllungsort
Erfüllungsort – sowie gesetzlich zulässig – für alle sich aus dem Kaufvertrag, Werklieferungsvertrag oder Werkvertrag ergebende Verbindlichkeiten ist Siegburg.

Zusätzliche Hinweise:
1. Bei Bauleistungen gemäß § 14b UstG sind sie auch als Nichtunternehmer zu einer 2-jährigen Aufbewahrung dieser Rechnung verpflichtet.

2. Wir sind gemäß § 48 Abs. 1 EStG vom Steuerabzug für Bauleistungen befreit.
Unsere Ust-Nr. 220 550 80664 Finanzamt Siegburg.

HABEN SIE FRAGEN?

Nutzen Sie unsere gesammelte Erfahrung und nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren können.

Tel.: 02241 – 381077
E-Mail: info@natursteinwoehler.de

Wöhler Natursteine
Schützenstr. 3 · 53721 Siegburg